Aktuelle Hinweise zum Corona-Schutzkonzept

 

Unser Ziel ist ein sicherer Schnee- und Winterspaß im Skigebiet Wildewiese!

Auf unseren Skipisten bewegen wir uns an der frischen Luft und beim Skisport ist ein natürlicher Mindestabstand gegeben.

 

In Liften, in Warteschlangen, in Skihütten, Skiverleihen und in Skischulen kommt man sich generell näher. Um die Sicherheit auch hier zu gewährleisten arbeiten wir auch in dieser Saison mit einem umfangreichen Hygienekonzept , welches wir hier fortlaufend aktualisieren und an die geltenden Regeln anpassen.

 

Im gesamten Bereich des Skigebiets und am Rodelhang gilt die 2G-Regel (Geimpft oder genesen) !

Im Lift und auf dem Förderband besteht ausnahmslos Maskenpflicht!

Misachtung der Corona-Regeln führt zum sofortigen Verlust des Lift-Tickets.

 

Bitte führen sie ihren Nachweis immer bei sich und halten diesen bei den Kontrollen parat. Kinder bis einschließlich 15 Jahre sind von dieser Regelung ausgenommen.


Für Schüler ab 6 - 15 Jahren gilt der Schülerausweis im Sinne der 2G-Regel als Nachweis.

 

Wo müssen Masken getragen werden ?

 

Sowohl beim Skiverleih auch im gesamten Kassen- und Seilbahnbereich, sowie in allen Fahrbetriebsmitteln (Schleppliften, etc.) ist permanent und ausnahmslos ein Mund-Nasenschutz in Form einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Maske zu tragen. Hierzu gibt es KEINE Ausnahmen (Atteste können nicht akzeptiert werden. Wir bitten um Verständnis.) 

 

Zusätzlich ist das Tragen einer solchen Maske überall dort Pflicht, wo der Mindestabstand von 2m nicht eingehalten werden kann.

 

Transport in den Liften:

Um die Abstandsregeln beim Personentransport im Skigebiet so sicher wie möglich zu organisieren, werden folgende Regeln vereinbart:

  • Seilbahnen zählen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, daher ist das Tragen von Medizinischen Masken oder FFP2 Masken sowohl bei WintersportlerInnen als auch bei Seilbahn-MitarbeiterInnen verpflichtend.
  • Die Maskenpflicht gilt sowohl an Kassen, im Anstehbereich und während der Liftfahrt.
  • Überall gilt die Einhaltung des 2 Meter Sicherheitsabstandes.